Infos vom AVE
Wichtige Informationen vom AVE
Angeln in einem anderen Bundesland – Hauptwohnsitz beachten
Die Gewässerfondsvereinbarung der Landesverbände ermöglicht es den Mitgliedern eines Bundeslandes für wenig Geld und wenig Aufwand im benachbarten Bundesland angeln gehen zu können. Diese Vereinbarungen sind so getroffen, dass Mitglieder mit einem Hauptwohnsitz in Sachsen, bei einer Mitgliedschaft in einem sächsischen Verein mit Erwerb einer Vollzahler- oder Jugendmarke, für 10 € zusätzlich auch in den Verbandsgewässern eines Landesverbandes aus dem anderen Bundesland angeln gehen können. Nicht durch die Gewässerfondsvereinbarung gedeckt ist ausdrücklich, dass sich Mitglieder im Nachbarbundesland organisieren und für 10 € im Wohnsitzbundesland eine Gewässerfondsmarke kaufen. Die Gewässerfondsregelung ist ausdrücklich für Angler aus den benachbarten Bundesländern angedacht.
Fischereiabgabe Brandenburg
Das Angeln in Brandenburg ist neben der „Brandenburgmarke“ die Fischereiabgabe bei den Unteren Fischereibehörden in Brandenburg zu entrichten ist. Eine Übersicht der Unteren Fischereibehörden findet man auf der Website des Landes Brandenburg unter der Sucheingabe „Untere Fischereibehörden“: www.service.brandenburg.de
Sächsische Fischereischeininhaber, die vor dem 27.05.2012 einen jetzt noch gültigen Fischereischein erworben haben, benötigen keine gesonderte Fischereiabgabemarke für Brandenburg, da sie in Sachsen die Fischereiabgabe bereits gezahlt haben. Diese wird in Brandenburg ebenfalls anerkannt. Das Mitglied ist für die Entrichtung selbst verantwortlich!
Slipanlage am Geierswalder See mit ARGE-Schließsystem ausgestattet
Ab sofort ist die Slipanlage am Südufer des Geierswalder Sees mit dem ARGE-Schließsystem benutzbar. Für dieses Schließsystem funktionieren auch die Schlüssel für das LVSA- Schließsystem. Diese Lösung ist eine Zwischenlösung bis Frühjahr 2022, sodass Angler zumindest in der Schließzeit des Wasserwanderrastplatzes auf den See kommen. Wie es ab der Bootssaison im Frühjahr 2022 weiter geht, können wir noch nicht vorhersagen. Wir befinden uns derzeit in Verhandlungen für eine dauerhafte Lösung. Über Neuigkeiten informieren wir Euch über die Website oder im Angelatlas Sachsen direkt. Die im Angelatlas Sachsen veröffentlichten Sonderbestimmungen für die Benutzung der Anlage sind unbedingt einzuhalten, da diese im Nutzungsvertrag festgeschrieben sind. Diese Bestimmungen sowie eine Karte befinden sich im
Internet unter: https://www.angelatlas-sachsen.de/#D07-170 → Bemerkungen/Informationen → Sonderregelungen/Detailkarten